Fiktive Abrechnung auf Basis eines Schadengutachtens – Tipps vom Kfz-Gutachter
Was bedeutet das genau und welche Vor- und Nachteile ergeben sich daraus für den Geschädigten?
- Nitharsan (Gino) Naguleswaran
- KFZ Süd
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Haben Sie jemals nach einem Verkehrsunfall mit einem Schaden an Ihrem Fahrzeug zu kämpfen gehabt? Dann sind Sie sicherlich mit dem Begriff „fiktive Abrechnung“ konfrontiert worden. In diesem Artikel nehmen wir die fiktive Abrechnung auf Basis eines Schadengutachtens unter die Lupe und erklären Ihnen, was das eigentlich bedeutet und wie Sie als Unfallopfer davon profitieren oder auch Nachteile erleben können.
Was ist eine fiktive Abrechnung?
Eine fiktive Abrechnung tritt in der Regel im Kontext eines Verkehrsunfalls auf, wenn das beschädigte Fahrzeug nicht tatsächlich repariert wird. Stattdessen erhalten Sie als Geschädigter eine Geldentschädigung, die auf Basis eines Kfz-Schadengutachtens ermittelt wird. Dieses Gutachten kalkuliert die voraussichtlichen Reparaturkosten, die entstanden wären, wenn das Fahrzeug in einer Fachwerkstatt repariert worden wäre.
Das bedeutet, dass die Versicherung des Schädigers Ihnen den Betrag auszahlt, der laut Gutachten für die Wiederherstellung des Zustands Ihres Fahrzeugs vor dem Unfall nötig wäre. Sie können dann selbst entscheiden, ob Sie das Fahrzeug reparieren lassen, die Reparatur in Eigenregie durchführen oder das Fahrzeug in seinem beschädigten Zustand belassen.
Die Besonderheit der fiktiven Abrechnung besteht darin, dass sie Ihnen als Geschädigten eine gewisse Autonomie über die Verwendung der Entschädigungssumme gibt. Sie sind nicht verpflichtet, den Schaden tatsächlich reparieren zu lassen und auch keine Rechnungen oder Belege über eine Reparatur vorzulegen, um die Schadenssumme von der Versicherung zu erhalten.
Allerdings werden im Rahmen der fiktiven Abrechnung lediglich die Nettoreparaturkosten erstattet. Sollte es später doch zu einer Reparatur kommen und Sie möchten die Mehrwertsteuer erstattet bekommen, müssen Sie dies nachweisen, indem Sie entsprechende Reparaturbelege einreichen.
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Der Vorteil der fiktiven Abrechnung
Der Hauptvorteil der fiktiven Abrechnung liegt in der finanziellen und organisatorischen Flexibilität, die sie dem Geschädigten bietet. Nach einem Unfall sind Sie als Geschädigter nicht an eine Werkstatt oder an die Durchführung einer Reparatur gebunden. Sie erhalten eine Entschädigungszahlung, die auf dem Gutachten eines Kfz-Sachverständigen beruht und können selbst entscheiden, wie Sie mit dem Geld verfahren.
Hier sind einige konkrete Vorteile der fiktiven Abrechnung:
Freie Verwendung des Geldes: Sie können das Geld nutzen, um den Schaden zu beheben, es für andere Zwecke ausgeben oder sogar sparen.
Zeitersparnis: Eine Reparatur kann zeitaufwendig sein. Mit der fiktiven Abrechnung sparen Sie sich die Wartezeit in der Werkstatt.
Keine Bindung an Vorzugswerkstätten: Versicherungen haben oft Verträge mit bestimmten Werkstätten. Bei einer fiktiven Abrechnung sind Sie nicht gezwungen, diese Werkstätten zu nutzen.
Geringfügige Schäden: Bei kleineren, optischen Mängeln, die die Funktionsfähigkeit des Autos nicht beeinträchtigen, kann es sinnvoller sein, auf eine Reparatur zu verzichten und stattdessen den Geldbetrag anderweitig zu verwenden.
Altes Fahrzeug: Besitzt man ein älteres Fahrzeug, könnte eine Reparatur den Wert des Autos übersteigen. Hier wäre eine fiktive Abrechnung wirtschaftlicher.
Mehrere Angebote einholen: Mit der Entschädigungssumme können Sie Angebote von verschiedenen Werkstätten einholen und die Reparatur günstiger durchführen lassen, als im Gutachten veranschlagt.
Verkauf des Fahrzeugs: Planen Sie, Ihr Fahrzeug zu verkaufen, kann es sinnvoller sein, es unrepariert zu verkaufen und die Entschädigung als Teil des Verkaufserlöses zu betrachten.
Die fiktive Abrechnung gibt Ihnen somit mehr Kontrolle und kann in vielen Fällen wirtschaftlich vorteilhafter sein als eine Reparatur. Allerdings sollten Sie auch bedenken, dass Sie bei einer späteren tatsächlichen Reparatur die Mehrwertsteuer nur dann erstattet bekommen, wenn Sie nachweisen können, dass die Reparatur auch wirklich durchgeführt wurde.
Aber Vorsicht: Die Risiken der fiktiven Abrechnung
Es gibt jedoch einige Aspekte, die man im Auge behalten sollte. Erstens zahlt die gegnerische Versicherung nur die Netto-Reparaturkosten, also ohne Mehrwertsteuer, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass eine Reparatur stattgefunden hat. Zweitens könnte eine minderwertige Reparatur den Wiederverkaufswert Ihres Fahrzeugs beeinträchtigen.
Die korrekte Vorgehensweise
Wenn Sie die fiktive Abrechnung erwägen, gehen Sie strukturiert und rechtssicher vor. Folgende Schritte und Hinweise helfen Ihnen, Ihre Ansprüche optimal durchzusetzen:
Gutachten von qualifiziertem Kfz‑Sachverständigen
Beauftragen Sie einen unabhängigen, qualifizierten Kfz‑Sachverständigen (z. B. freie Sachverständige mit TÜV/DEKRA‑Zertifikat oder Mitgliedschaft in Berufsverbänden). Das Gutachten sollte klar die Reparaturpositionen, Teile‑ und Arbeitskosten, Mehrwertsteuer, Wiederbeschaffungs‑ oder Restwertbewertung und gegebenenfalls Nutzungsausfall/verminderter Marktwert ausweisen.
Achten Sie auf Datum, Unterschrift, nachvollziehbare Kalkulationsgrundlagen (Stundensätze, Teilepreise, Quellen) und Foto‑Dokumentation des Schadens — nur so ist das Gutachten als Beweismittel verwertbar.
Nettokosten vs. Bruttokosten — Mehrwertsteuer
Bei fiktiver Abrechnung erstattet die gegnerische Versicherung in der Praxis meist die Nettoreparaturkosten. Die Mehrwertsteuer wird nur dann zusätzlich ersetzt, wenn Sie nachweisen, dass tatsächlich eine Rechnung über die Reparatur existiert (also Sie das Fahrzeug reparieren lassen und die Rechnung vorlegen).
Aktuelle Rechtsprechung erlaubt in bestimmten Fällen den Ersatz der Umsatzsteuer auch ohne vorgelegte Rechnung (z. B. bei Anspruch auf Wiederbeschaffung oder wenn das Fahrzeug Unternehmerstatus hat) — lassen Sie sich hierzu juristisch beraten.
Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungswert und merkantiler Minderwert
Prüfen Sie zusätzlich, ob Sie Anspruch auf Nutzungsausfall (Entschädigung für die Zeit, in der das Fahrzeug nicht nutzbar war) oder auf Ersatz des merkantilen Minderwerts (dauerhafte Wertminderung durch Unfallschaden) haben. Beide Ansprüche sind unabhängig von der Entscheidung für fiktive oder konkrete Reparatur möglich, müssen aber gesondert geltend gemacht werden.
Fordern Sie diese Positionen explizit in der Korrespondenz mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung und belegen Sie die Berechnung (z. B. Tabellen für Nutzungsausfalltage, Vergleichsmarktpreise für Wertminderung).
Schriftliche Dokumentation und Fristen
Dokumentieren Sie jede Kommunikation schriftlich (E‑Mail, Brief). Die Versicherung hat eine Prüfpflicht, aber auch Sie sollten Forderungen fristgerecht geltend machen. Reagieren Sie zeitnah auf Rückfragen und verlangen Sie die schriftliche Begründung bei Ablehnung einzelner Positionen.
Rechtsbeistand bei Streit
Kommt es zu Ablehnung oder Kürzung seitens der gegnerischen Versicherung (z. B. Kürzung der Stundensätze, Anerkennung nur eines Sachverständigengutachtens), holen Sie frühzeitig unabhängigen juristischen Rat ein. Viele Fachanwälte für Verkehrsrecht arbeiten auf Erfolgs‑ bzw. Kostenerstattungsbasis — prüfen Sie außerdem, ob Ihre Rechtsschutzversicherung Deckung bietet.
Kosten des Gutachtens
Die Kosten für ein Schadengutachten muss im Regelfall die gegnerische Haftpflichtversicherung tragen, sofern das Gutachten zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche dient. Legen Sie daher die Gutachterrechnung dem Gegner vor; bei Streit über die Höhe kann ein Gericht die Angemessenheit prüfen.
Praktische Entscheidungshilfe
Treffen Sie eine wirtschaftliche Abwägung: Bei älteren Fahrzeugen oder geringfügigen Schäden ist die Auszahlung nach Gutachten oft sinnvoll. Bei wirtschaftlicher Reparatur lohnt es sich, die Rechnung vorzulegen, um die Umsatzsteuer ersetzt zu bekommen.
Mit dem Kfz-Sachverständiger in Würzburg zur richtigen fiktiven Schadensabrechnung nach einem Unfall
Bei der Inanspruchnahme einer fiktiven Abrechnung ist es besonders wichtig, ein präzises und fundiertes Schadengutachten in der Hand zu haben. Sollten Sie im Raum Würzburg auf der Suche nach einem vertrauenswürdigen Kfz-Sachverständigen sein, empfiehlt es sich, auf lokale Expertise zu setzen. Ein Kfz-Sachverständiger aus Würzburg kennt nicht nur die regionalen Werkstätten und deren Preise, sondern kann auch schnell vor Ort sein, um den Schaden zu begutachten. Durch seine Ortskenntnis und sein Netzwerk kann er Ihnen eine realistische Einschätzung der Reparaturkosten liefern, die für die Grundlage Ihrer fiktiven Abrechnung entscheidend ist.
Fazit
Die fiktive Abrechnung ist ein zweischneidiges Schwert. Einerseits bietet sie Flexibilität und Kontrolle über die Entschädigungszahlungen und andererseits birgt sie Risiken, insbesondere im Hinblick auf die Mehrwertsteuer und den potenziellen Wertverlust Ihres Fahrzeugs. Es ist wichtig, dass Sie alle Aspekte sorgfältig abwägen und im Zweifelsfall professionellen Rat einholen, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Vorteil, einen Kfz-Sachverständigen in Würzburg zu beauftragen?
Der Vorteil, uns als Ihren Kfz-Sachverständigen in Würzburg zu wählen, liegt in unserer fundierten Kenntnis des lokalen Marktes sowie unserer schnellen Verfügbarkeit. Wir können den Schaden an Ihrem Fahrzeug zügig und präzise begutachten, und Ihnen damit eine verlässliche Grundlage für die fiktive Abrechnung mit Ihrer Versicherung liefern. Unsere Expertise gewährleistet, dass Sie die adäquate Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.
Wie gestaltet sich die fiktive Abrechnung, wenn ich Ihr Gutachten zur Hand habe?
Mit unserem Gutachten in der Hand haben Sie eine detaillierte Auflistung aller Reparaturkosten, die bei einer fachgerechten Instandsetzung Ihres Fahrzeugs entstehen würden. Sie können dieses Gutachten der Versicherung des Unfallverursachers vorlegen, um die im Gutachten ausgewiesenen Nettoreparaturkosten erstattet zu bekommen. Die Entscheidung, ob Sie Ihr Fahrzeug tatsächlich reparieren lassen oder das Geld anderweitig verwenden, liegt dabei ganz bei Ihnen.
Was sollte ich tun, wenn die Versicherung die Höhe des Gutachtens anzweifelt?
Sollte die Versicherung die Höhe des von uns erstellten Gutachtens anzweifeln, stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite. Wir können die Kalkulationen und Werte in unserem Gutachten fundiert verteidigen und bei Bedarf zusätzliche Stellungnahmen oder Dokumentationen anfertigen. Es ist unser Ziel, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen rechtmäßig zusteht, und wir setzen uns dafür ein, dass Ihr Fall gerecht behandelt wird.



