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Frage einen Kfz-Gutachter: Wird man als Geschädigter Hochgestuft?

Als Geschädigter nach einem Unfall sorgen Versicherungsfragen oft für Verunsicherung. Dieser Beitrag erklärt vom Kfz‑Gutachter, wann die Schadenfreiheitsklasse unverändert bleibt, bei welchen Ausnahmefällen Hochstufung möglich ist und welche Schritte gegen ungerechtfertigte Einstufungen helfen.

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Mann nach Autounfall hält sich den Nacken.

Wenn man in einen Autounfall verwickelt wird, ist es normal, sich viele Fragen zu stellen – insbesondere, wenn man der Geschädigte ist. Eine häufig gestellte Frage ist, ob man als Geschädigter aufgrund des Unfalls in eine höhere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) eingestuft wird.

In diesem Blogbeitrag werden wir gemeinsam mit einem erfahrenen Kfz-Gutachter dieser Frage auf den Grund gehen. Wir werden erklären, wie das Einstufungssystem der Schadenfreiheitsklassen funktioniert, welche Faktoren bei der Neueinstufung eine Rolle spielen und ob man als Geschädigter tatsächlich mit einer Hochstufung rechnen muss.

Inhalt

Was sind Schadenfreiheitsklassen?

Bevor wir auf die Frage eingehen, ob man als Geschädigter hochgestuft wird, ist es wichtig, zunächst einmal zu verstehen, was Schadenfreiheitsklassen überhaupt sind und wie sie funktionieren.

Schadenfreiheitsklassen (kurz: SF-Klassen) sind ein System, das von Versicherungen verwendet wird, um das Schadenrisiko eines Autofahrers einzuschätzen und dementsprechend die Beiträge für die Kfz-Versicherung zu berechnen. Je länger ein Autofahrer ohne Schaden fährt, desto niedriger ist seine SF-Klasse und desto günstiger sind in der Regel seine Versicherungsbeiträge.

Die SF-Klassen reichen von 0 bis 30, wobei 0 die höchste und 30 die niedrigste Klasse ist. Jedes Jahr ohne Schaden führt zu einer Verbesserung um eine Klasse, während ein Schaden zu einer Verschlechterung um mehrere Klassen führen kann.

Wie wird die SF-Klasse neu berechnet?

Wenn man in einen Unfall verwickelt wird, muss die SF-Klasse neu berechnet werden. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle:

  1. Verschulden: Der entscheidende Faktor ist, wer den Unfall verursacht hat. Wurde man selbst als Verursacher eingestuft, führt das in der Regel zu einer Hochstufung in eine höhere SF-Klasse. War man jedoch der Geschädigte, bleibt die SF-Klasse in der Regel unverändert.

  2. Schadenshöhe: Die Höhe des Schadens, also die Kosten für die Reparatur des Fahrzeugs, spielt ebenfalls eine Rolle. Je höher der Schaden, desto wahrscheinlicher ist eine Hochstufung.

  3. Anzahl der Schäden: Nicht nur der aktuelle Unfall, sondern auch frühere Schäden können sich auf die Neueinstufung auswirken. Je mehr Schäden man in der Vergangenheit hatte, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit einer Hochstufung.

  4. Fahrerfahrung: Jüngere und unerfahrenere Fahrer haben in der Regel ein höheres Unfallrisiko und werden daher tendenziell höher eingestuft als erfahrene Fahrer.

Wird man als Geschädigter hochgestuft?

Kommen wir nun zur Kernfrage: Wird man als Geschädigter in eine höhere SF-Klasse eingestuft?

Die gute Nachricht ist: In den meisten Fällen bleibt die SF-Klasse des Geschädigten unverändert, sofern man selbst nicht als Unfallverursacher eingestuft wird.

„Wenn man als Geschädigter in einen Unfall verwickelt wird und nachweislich nicht selbst daran schuld ist, dann hat das in der Regel keine Auswirkungen auf die eigene Schadenfreiheitsklasse“, erklärt uns Kfz-Gutachter Max Mustermann. „Die Versicherung des Unfallverursachers muss dann für den Schaden aufkommen und die Einstufung des Geschädigten bleibt unverändert.“

Allerdings gibt es ein paar Ausnahmen, in denen es doch zu einer Hochstufung kommen kann:

  1. Hoher Schadenswert: Wie bereits erwähnt, spielt die Schadenshöhe eine Rolle. Wenn der Schaden sehr hoch ausfällt, kann es sein, dass der Geschädigte trotzdem in eine höhere SF-Klasse eingestuft wird – auch wenn er den Unfall nicht verursacht hat.

  2. Vorherige Schäden: Hatte der Geschädigte in der Vergangenheit bereits mehrere Unfälle, auch wenn er diese nicht verursacht hat, kann dies ebenfalls zu einer Hochstufung führen. Die Versicherung sieht dann ein erhöhtes Risiko.

  3. Teilschuld: In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass der Geschädigte zwar nicht alleiniger Verursacher, aber doch teilweise mitverantwortlich für den Unfall ist. Dann kann es zu einer anteiligen Hochstufung kommen.

Grundsätzlich lässt sich also sagen: Solange man als Geschädigter eindeutig keine Schuld am Unfall trägt, bleibt die eigene SF-Klasse in der Regel unverändert. Nur in Ausnahmefällen mit hoher Schadenshöhe oder vorherigen Unfällen kann es zu einer Hochstufung kommen.

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Was tun, wenn man doch hochgestuft wird?

Sollte es wider Erwarten doch zu einer Hochstufung kommen, obwohl man als Geschädigter eingestuft wurde, gibt es ein paar Möglichkeiten, dagegen vorzugehen:

  1. Überprüfung des Gutachtens: Zunächst sollte man das Gutachten, auf dessen Grundlage die Hochstufung erfolgte, genau prüfen lassen. Möglicherweise sind hier Fehler unterlaufen oder die Bewertung ist nicht korrekt.

  2. Einspruch bei der Versicherung: Wenn man der Meinung ist, dass die Hochstufung zu Unrecht erfolgt ist, kann man Einspruch bei der Versicherung einlegen. Dabei ist es wichtig, die Gründe darzulegen und mit Belegen zu untermauern.

  3. Einschaltung eines Anwalts: In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, einen Anwalt einzuschalten, der die Angelegenheit für einen prüft und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleitet.

  4. Wechsel der Versicherung: Sollte die eigene Versicherung trotz berechtigter Einwände an der Hochstufung festhalten, kann ein Wechsel zu einem anderen Anbieter eine Option sein.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass man als Geschädigter in den meisten Fällen nicht mit einer Hochstufung in eine höhere Schadenfreiheitsklasse rechnen muss. Solange man selbst nicht als Unfallverursacher eingestuft wird, bleibt die eigene SF-Klasse in der Regel unverändert.

Allerdings gibt es Ausnahmen, in denen es doch zu einer Hochstufung kommen kann – etwa bei sehr hohen Schadenssummen oder einer Teilschuld am Unfall. In diesen Fällen ist es wichtig, das Gutachten genau zu prüfen und gegebenenfalls Einspruch bei der Versicherung einzulegen.

Letztendlich hängt es von den Umständen des Einzelfalls ab, ob man als Geschädigter hochgestuft wird oder nicht. Deshalb ist es ratsam, sich im Zweifelsfall von einem erfahrenen Kfz-Gutachter oder Anwalt beraten zu lassen.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur richtigen Dokumentation Ihres Unfallgutachtens.

Nein. Wenn eindeutig belegt ist, dass Sie den Unfall nicht verursacht haben und die Haftpflichtversicherung des Gegners den Schaden reguliert, bleibt Ihre Schadenfreiheitsklasse in der Regel unverändert. Wichtig ist, dass die Haftpflicht des Unfallgegners übernimmt und keine Teilschuld zu Ihren Lasten feststeht.

Prüfen Sie zunächst die Begründung der Versicherung schriftlich. Fordern Sie das zugrunde liegende Gutachten und alle relevanten Unterlagen an. Legen Sie formell Widerspruch ein und begründen Sie diesen mit Belegen (Polizeibericht, Fotos, Zeugenaussagen, Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung). Falls nötig, holen Sie eine unabhängige Begutachtung oder rechtliche Unterstützung hinzu.

Bei Anerkennung einer Teilschuld kann die Versicherung eine anteilige Hochstufung vornehmen. Die konkrete Auswirkung hängt vom Anteil der Schuld und den Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags ab. Dokumentieren Sie daher möglichst lückenlos alle Beweise, um einen möglichen Mitverschuldensanteil zu minimieren oder anzufechten.

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Nitharsan (Gino) Naguleswaran

Nitharsan Naguleswaran verfügt über mehr als 10 Jahre Erfahrung in der Reparatur von Unfallschäden und der Abwicklung von Versicherungsansprüchen.

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