Kfz-Schadengutachten: Was tun, wenn der Unfallverursacher den Schaden nicht meldet?
Was tun bei Unfallflucht? Ausführliche Tipps zur Sicherung von Fotos und Zeugen, zur Anzeige bei Polizei, zur fristgerechten Meldung bei Ihrer Versicherung und zu weiteren rechtlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung von Ansprüchen.
- Nitharsan (Gino) Naguleswaran
- KFZ Süd
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Es ist eine frustrierende Situation, wenn man in einen Autounfall verwickelt wird und der andere Fahrer einfach davonfährt, ohne seine Kontaktdaten zu hinterlassen oder den Schaden zu melden. Leider passiert das viel zu oft – sei es aus Angst vor den Konsequenzen, Unwissenheit oder einfach nur Fahrlässigkeit. Aber was kann man in so einem Fall tun? In diesem Blogbeitrag erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie am besten vorgehen, wenn der Unfallverursacher den Schaden nicht meldet.
Sofort handeln
Die erste und wichtigste Regel ist, sofort zu handeln, sobald Sie feststellen, dass der andere Fahrer geflüchtet ist. Je länger Sie warten, desto schwieriger wird es, Beweise zu sichern und den Vorfall zu dokumentieren. Bleiben Sie also ruhig, aber entschlossen an der Unfallstelle und versuchen Sie, so viele Informationen wie möglich zu sammeln.
Polizei informieren
Rufen Sie umgehend die Polizei an und erstatten Sie Anzeige wegen Unfallflucht. Geben Sie dabei so viele Details wie möglich an – beschreiben Sie das andere Fahrzeug, das Kennzeichen, wenn Sie es gesehen haben, und schildern Sie den Hergang des Unfalls. Je mehr Informationen Sie der Polizei liefern können, desto besser sind die Chancen, dass der Täter ermittelt wird.
Zeugen befragen
Schauen Sie sich am Unfallort um, ob es Passanten oder andere Verkehrsteilnehmer gab, die etwas beobachtet haben. Sprechen Sie diese Zeugen an und bitten Sie sie, ihre Kontaktdaten zu hinterlassen. Ihre Aussagen können später sehr wertvoll sein, um den Unfallhergang zu rekonstruieren.
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Beweise sichern
Wenn möglich, machen Sie Fotos von den Unfallspuren, den Beschädigungen an Ihrem Fahrzeug und der Unfallstelle. Diese Bilder können später als Beweismaterial dienen. Notieren Sie sich außerdem alle relevanten Informationen wie Uhrzeit, Wetter, Straßenverhältnisse usw.
Versicherung informieren
Sobald Sie die wichtigsten Schritte an der Unfallstelle erledigt haben, informieren Sie als Nächstes Ihre Kfz-Versicherung über den Vorfall. Schildern Sie ihnen genau, was passiert ist, und legen Sie alle gesammelten Beweise vor. Ihre Versicherung wird dann prüfen, ob und wie sie Ihnen in dieser Situation helfen kann.
Unfall melden
Melden Sie den Unfall unbedingt bei Ihrer Versicherung, auch wenn der Unfallverursacher nicht ermittelt werden kann. Oft übernimmt dann Ihre Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung zumindest einen Teil der Reparaturkosten. Achten Sie darauf, die Meldung fristgerecht vorzunehmen – die meisten Versicherungen verlangen dies innerhalb von 7 Tagen.
Schadenregulierung
Wenn Ihre Versicherung den Unfall anerkennt, werden sie den Schaden an Ihrem Fahrzeug regulieren. Je nach Vertrag können Sie dann entweder eine Reparatur in Auftrag geben oder eine Entschädigung in Geld erhalten. Beachten Sie aber, dass Sie in der Regel einen Selbstbehalt zahlen müssen.
Weitere rechtliche Schritte
Sollte die Polizei den Unfallverursacher trotz Ihrer Bemühungen nicht ausfindig machen können, haben Sie leider nur noch wenige Möglichkeiten, den Schaden ersetzt zu bekommen. Dennoch gibt es ein paar weitere Schritte, die Sie in Erwägung ziehen können.
Anzeige bei der Staatsanwaltschaft
Wenn die Polizei Ihre Anzeige wegen Unfallflucht nicht weiterverfolgt, können Sie den Fall selbst bei der Staatsanwaltschaft anhängig machen. Legen Sie dort alle Beweismittel vor und erbitten Sie die Einleitung eines Strafverfahrens. Die Staatsanwaltschaft kann dann weitere Ermittlungen in die Wege leiten.
Zivilklage
Als letztes Mittel bleibt Ihnen noch die Möglichkeit einer Zivilklage. Damit können Sie den Unfallverursacher auf Schadenersatz verklagen, sofern Sie ihn identifizieren konnten. Allerdings ist das ein sehr aufwendiges und kostspieliges Verfahren, das sich meist nicht lohnt, wenn der Schaden nicht sehr hoch ist.
Vorbeugende Maßnahmen
Um in Zukunft besser gewappnet zu sein, empfehlen wir Ihnen einige vorbeugende Maßnahmen, die Ihnen im Falle eines Unfalls mit Fahrerflucht helfen können.
Dashcam installieren
Eine Dashcam, also eine Kamera, die vorne am Auto montiert ist und den Verkehr aufzeichnet, kann sehr hilfreich sein. So haben Sie im Falle eines Unfalls wertvolle Beweismittel, die Ihre Version des Geschehens belegen.
Versicherungsschutz prüfen
Überprüfen Sie auch Ihren Versicherungsvertrag genau. Oft bieten Kfz-Versicherungen spezielle Zusatzpakete an, die den Schutz bei Unfallflucht verbessern. So können Sie im Zweifelsfall auf einen besseren Versicherungsschutz zurückgreifen.
Fazit
Wenn der Unfallverursacher den Schaden nicht meldet, ist das eine sehr ärgerliche Situation. Aber bleiben Sie ruhig und handeln Sie entschlossen. Informieren Sie umgehend Polizei und Versicherung, sichern Sie Beweise und prüfen Sie, welche rechtlichen Schritte Ihnen noch offenstehen. Mit der richtigen Vorgehensweise können Sie die Chancen erhöhen, den Schaden ersetzt zu bekommen – auch wenn der Täter unbekannt bleibt. Und denken Sie daran: Vorbeugende Maßnahmen wie eine Dashcam können Ihnen in Zukunft viel Ärger ersparen.
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur richtigen Dokumentation Ihres Unfallgutachtens.
Muss ich bei Fahrerflucht sofort die Polizei informieren?
Ja. Bei Fahrerflucht ist eine sofortige Anzeige sinnvoll und oft notwendig. Die Polizei nimmt den Vorfall auf, sichert Spuren und startet Ermittlungen, was Ihre Chancen erhöht, den Verursacher zu finden. Zudem dokumentiert die Polizei den Unfall offiziell, was für die Schadensregulierung mit der Versicherung und für mögliche rechtliche Schritte wichtig ist.
Übernimmt meine Versicherung die Kosten, wenn der Unfallverursacher nicht ermittelt wird?
Das hängt vom Umfang Ihres Versicherungsschutzes ab. Vollkasko deckt in der Regel Schäden am eigenen Fahrzeug unabhängig vom Verursacher. Teilkasko deckt bestimmte Risiken, ist aber nicht automatisch bei Fahrerflucht einschlägig. Manche Versicherungen bieten einen sogenannten Schutzbrief oder Ergänzungsbausteine gegen Fahrerflucht an. Melden Sie den Schaden umgehend und klären Sie die Bedingungen mit Ihrer Versicherung, denn Fristen und Nachweispflichten sind zu beachten.
Kann ich Schadenersatz einklagen, wenn der Verursacher nicht bekannt ist?
Eine Klage gegen eine unbekannte Person ist praktisch nicht durchsetzbar. Voraussetzung für eine Zivilklage ist die Identität des Schädigers. Wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann, bleibt meist nur die Regulierung über die eigene Versicherung oder spezielle Fonds, die in seltenen Fällen einspringen. Wenn Zeugen oder Videoaufnahmen Hinweise liefern, sollten Sie diese Beweise der Polizei und Ihrer Versicherung übergeben, da so eine spätere Identifizierung möglich werden kann.