Kfz-Sachverständiger Würzburg & Bayern

Unfallschaden auszahlen lassen: Was wird abgezogen?

Unfallschaden auszahlen lassen: Welche Kosten werden abgezogen? Holen Sie sich Tipps zur Schadensregulierung und erfahren Sie, was zu beachten ist.

Artikel teilen:

Was Sie bei der Dokumentation für Ihr Unfallgutachten beachten sollten
Frau begutachtet Ihr Auto nach einem Unfall um Schäden zu dokumentierern. Bildnachweis:Paolo Cordoni @iStockphoto.com

Wenn man in einen Autounfall verwickelt wird, kann das eine stressige und unangenehme Erfahrung sein. Neben den möglichen Verletzungen und Schäden am Fahrzeug müssen oft auch Versicherungsformalitäten geklärt werden. Eine der wichtigsten Fragen, die sich dann stellt, ist: Was wird bei der Auszahlung des Schadens eigentlich abgezogen?

In diesem Blogbeitrag erklären wir Ihnen, welche Posten typischerweise von der Versicherungsleistung abgezogen werden und warum das so ist. Außerdem geben wir Ihnen Tipps, wie Sie die Auszahlung so reibungslos wie möglich gestalten können. Lassen Sie uns gemeinsam einen Blick auf das Thema werfen!

Inhalt

Abzüge bei der Schadensregulierung

Wenn Ihr Fahrzeug nach einem Unfall repariert werden muss, übernimmt Ihre Kfz-Versicherung in der Regel die Kosten dafür. Allerdings gibt es einige Posten, die von der Versicherungsleistung abgezogen werden. Die wichtigsten sind:

1. Selbstbeteiligung

Die meisten Kfz-Versicherungen sehen eine Selbstbeteiligung vor, also einen Anteil, den der Versicherungsnehmer selbst tragen muss. Die Höhe der Selbstbeteiligung richtet sich nach den Vertragsbedingungen und kann je nach Tarif variieren. Üblich sind Beträge zwischen 150 und 500 Euro.

Der Selbstbehalt soll den Versicherungsnehmer dazu anregen, sorgsam mit seinem Fahrzeug umzugehen und Schäden nach Möglichkeit zu vermeiden. Außerdem verringert er die Zahl der Bagatellschäden, die die Versicherung bearbeiten muss.

2. Wertminderung

Bei der Reparatur eines unfallbeschädigten Fahrzeugs entsteht in der Regel eine gewisse Wertminderung. Das liegt daran, dass Originalteile durch Gebrauchtteile ersetzt werden müssen oder die Reparatur optische Spuren hinterlässt.

Die Versicherung zieht daher einen prozentualen Anteil vom Reparaturkostenersatz ab, der dieser Wertminderung entspricht. Der Abzug richtet sich nach dem Alter und der Laufleistung des Fahrzeugs. Je älter das Auto, desto höher fällt die Wertminderung aus.

3. Nutzungsausfall

Während Ihres Fahrzeugs in der Werkstatt steht, können Sie es natürlich nicht nutzen. Die daraus resultierenden Kosten, etwa für Mietfahrzeuge oder öffentliche Verkehrsmittel, werden von der Versicherung erstattet. Allerdings gibt es auch hier einen Abzug.

Die Versicherung erstattet in der Regel nur einen Teil der tatsächlichen Kosten. Üblich sind Pauschalen zwischen 10 und 30 Euro pro Tag, je nach Fahrzeugklasse. Übersteigen Ihre Aufwendungen diese Pauschale, müssen Sie den Differenzbetrag selbst tragen.

4. Vorschäden

Wurde Ihr Fahrzeug bereits vor dem aktuellen Unfall beschädigt, zieht die Versicherung den Reparaturaufwand für diese Vorschäden von der Leistung ab. Denn sie ist nur für Schäden verantwortlich, die durch den aktuellen Unfall entstanden sind.

Um Ärger zu vermeiden, ist es wichtig, Vorschäden bei Vertragsabschluss oder im Schadenfall gegenüber der Versicherung offenzulegen. Ansonsten droht eine Kürzung der Versicherungsleistung.

5. Abzüge für Verschleiß

Neben Vorschäden zieht die Versicherung auch Beträge für normalen Verschleiß von der Reparaturkostenerstattung ab. Das betrifft zum Beispiel Verschleißteile wie Reifen, Bremsen oder Auspuff, die ohnehin bald hätten erneuert werden müssen.

Der Abzug richtet sich nach dem Zustand des Fahrzeugs und der voraussichtlichen Restnutzungsdauer der Teile. Je älter das Auto, desto höher fallen diese Abzüge in der Regel aus.

Tipps zur Schadensregulierung

Um die Auszahlung des Unfallschadens so reibungslos wie möglich zu gestalten, empfehlen wir Ihnen folgende Maßnahmen:

  1. Dokumentieren Sie alles: Fertigen Sie möglichst viele Fotos vom Unfallhergang und den Fahrzeugschäden an. Bewahren Sie auch Rechnungen, Gutachten und andere relevante Unterlagen sorgfältig auf.

  2. Informieren Sie die Versicherung zeitnah: Melden Sie den Unfall umgehend Ihrer Kfz-Versicherung. Je früher Sie den Schaden melden, desto reibungsloser läuft in der Regel die Regulierung.

  3. Holen Sie Vergleichsangebote ein: Lassen Sie sich von mehreren Werkstätten Kostenvoranschläge für die Reparatur erstellen. So können Sie die Angemessenheit der Versicherungsleistung besser beurteilen.

  4. Prüfen Sie die Abzüge: Machen Sie sich mit den oben genannten Abzugspositionen vertraut. Hinterfragen Sie, wenn Ihnen die Kürzungen zu hoch erscheinen und fordern Sie Begründungen an.

  5. Seien Sie hartnäckig, aber fair: Versuchen Sie, mit der Versicherung fair und konstruktiv zu kommunizieren. Bleiben Sie aber auch in Ihren Forderungen bestimmt, wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie ungerecht behandelt werden.

Mit diesen Tipps können Sie die Auszahlung Ihres Unfallschadens in der Regel reibungslos und ohne böse Überraschungen gestalten. Scheuen Sie sich nicht, im Zweifelsfall auch anwaltlichen Beistand in Anspruch zu nehmen.

Fazit

Der Weg zur Regulierung eines Unfallschadens kann mitunter kompliziert sein. Neben den Reparaturkosten für Ihr Fahrzeug müssen oft auch Abzüge wie Selbstbeteiligung, Wertminderung oder Nutzungsausfall berücksichtigt werden.

Mit den richtigen Informationen und einer sorgfältigen Dokumentation können Sie die Auszahlung jedoch in der Regel problemlos gestalten. Bleiben Sie dabei hartnäckig, aber fair gegenüber Ihrer Versicherung. So stellen Sie sicher, dass Sie für Ihren Schaden fair entschädigt werden.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Unfallschaden-Regulierung? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne ausführlich!

Picture of Nitharsan (Gino) Naguleswaran

Nitharsan (Gino) Naguleswaran

Nitharsan Naguleswaran verfügt über mehr als 10 Jahre Erfahrung in der Reparatur von Unfallschäden und der Abwicklung von Versicherungsansprüchen.

Kontakt aufnehmen

Sie möchten wissen, was Ihr Auto wert ist?

Holen Sie sich unverbindlich ein Angebot für ein Wertgutachten!

Kundenservice

gino naguleswaran

Nitharsan (Gino) Naguleswaran

Ihr Ansprechpartner

Nitharsan (Gino) Naguleswaran hat über zehn Jahre Berufserfahrung in der Unfallinstandsetzung und Schadensabwicklung. 

Social Media

Neue Artikel